Allgemeine Geschäftsbedingungen für Sprachdienstleistungen
1. Verbindlichkeit des Vertrages
1.1 Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten die folgenden Bedingungen für alle Sprachdienstleistungen.
1.2. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.
2. Umfang der Leistungen
2.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet mitzuteilen, wofür er die Übersetzung braucht.
2.2 Der Auftraggeber darf die Übersetzung ausschließlich zu dem angegebenen Zweck verwenden. Falls der Auftraggeber die Übersetzung für einen anderen Zweck als angegeben verwendet, hat der Auftraggeber keinerlei Ansprüche auf Schadenersatz gegen den Auftragnehmer.
2.3 Übersetzungen sind vom Auftragnehmer in einem ähnlichen Format vorzulegen, wie der Ausgangstext eingereicht wurde. Sollte dies nicht, oder nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand möglich sein, so genügt die Lieferung in einfacher Ausfertigung auf Papier im Format A4.
2.4 Für die sprachliche und fachliche Richtigkeit des Ausgangstextes ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich.
2.5 Der Auftragnehmer hat das Recht, den Auftrag an gleich qualifizierte Dritte weiterzugeben. In diesem Falle bleibt er jedoch ausschließlicher Auftragnehmer.
3. Preise
3.1 Die Preise für alle Sprachdienstleistungen sind für jeden Auftrag ausdrücklich vor Beginn der Arbeit zu vereinbaren.
3.2 Nur die rückbestätigte schriftliche Kostenvoranschläge sind verbindlich.
3.3 Ein verbindlicher Kostenvoranschlag kann nur abgegeben werden, wenn dem Auftragnehmer alle Informationen des Auftrages im vollen Umfang (z.B. vollständiger Text, alle Hintergrundinformationen zum Dolmetschen) vorliegen. Alle anderen Angaben über die zu erwartenden Preisen sind unverbindlich.
3.4 Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge können zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.
4. Lieferung
4.1 Ist ein fixes Lieferdatum ein wesentlicher Bestandteil eines Auftrages,
so ist der Auftraggeber verpflichtet dies im Vorhinein bekanntzugeben.
4.2 Voraussetzungen für die Einhaltung der Lieferfrist sind:
4.2.1 der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen im angegeben Umfang (z.B. Ausgangstexte, alle Hintergrundinformationen),
4.2.2 die unverzügliche Bearbeitung von Fragen, die vom Auftragnehmer gestellt werden,
4.2.3 die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend.
4.3 Lieferverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind vom Auftragnehmer nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug des Auftragnehmers führen.
4.4 Die Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigt den Auftraggeber nur dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn die Lieferfrist als fixe ausdrücklich vereinbart wurde und der Auftraggeber alle Voraussetzungen erfüllt hat. Macht der Auftraggeber vom Rücktritt Gebrauch, so hat er dem Auftragnehmer Ersatz für bereits getätigte Aufwendungen bzw. Leistungen zu geben. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, davon ausgenommen sind vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldete Schäden.
4.5 Die mit der Lieferung (Übermittlung) verbundenen Gefahren trägt der Auftraggeber.
4.6 Der Auftragnehmer hat keinerlei Verpflichtung zur Aufbewahrung der zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Abschluss des Auftrages.
5. Haftung für Mängel (Gewährleistung)
5.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Annahme einer Übersetzung zu bestätigen. Eine Übersetzung gilt auch ohne ausdrückliche Annahmebestätigung als angenommen, wenn der Auftraggeber innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung keine Mängel beim Auftraggeber meldet.
5.2 Etwa auftretende Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden.
5.3 Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Nachholung zu gewähren. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist vom Auftragnehmer behoben, so hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Preisminderung.
5.4 Wenn der Auftragnehmer die angemessene Nachfrist versäumt, ohne die Mängel zu beseitigen, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Herabsetzen der Vergütung verlangen.
5.5 Für Übersetzungen, die für Druckwerke verwendet oder im Internet veröffentlicht werden, besteht eine Haftung für Mängel nur dann, wenn dem Auftragnehmer Gelegenheit gegeben wird, die Fassung des Textes, nach der keinerlei Änderungen mehr vorgenommen werden, zu kontrollieren und korrigieren. Ist diese Korrektur nicht ausdrücklich im ursprünglichen Angebot vereinbart, kann sie zu einem angemessenen Preis in Rechnung gestellt werden.
5.6. Die folgenden Fälle sind von der Mängelhaftung ausgeschlossen, d.h., sie begründen weder ein Rücktritts- noch ein Minderungsrecht:
5.6.1 Übersetzungen von schwer lesbaren, unleserlichen bzw. unverständlichen Vorlagen,
5.6.2 stilistische Mängel bzw. Abstimmungen von spezifischen Terminologien,
5.6.3 Abkürzungen, die vom Auftraggeber bei Auftragserteilung nicht angegeben bzw. erklärt wurden,
5.6.4 Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen und dergleichen,
5.6.5 unwesentliche Mängel.
5.7 Bei Übermittlung von Übersetzungen mittels Datentransfer besteht keine Haftung des Auftragnehmers für dabei entstehende Mängel und Beeinträchtigungen.
6. Zahlung
6.1 Die vom Auftragnehmer gestellten Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar.
6.2 Bei Begleichung der Rechnung ab Erhalt innnerhalb von 3 Tagen, wird ein Skonto in Höhe von 3 % des Honorar
6.2. Zahlungsverzug berechtigt den Auftragnehmer, beigestellte Auftragsunterlagen zurückzubehalten. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 5 % des jeweiligen Honorars in Anrechnung gebracht.
6.3 Im Falle der Nichtbegleichung der Rechnung können offene Honorare von Dritten, die am Auftrag mitgearbeitet haben, beim Kunden geltend gemacht werden.
6.4 Bei einem Auftragswert über € 1000,00 netto ist bei Auftragserteilung eine Vorauszahlung von 30 % der Höhe des vereinbarten Honorars zu leisten, das restliche Honorar wird nach Auftragserledigung fällig.
6.5 Ab einem Auftragswert über € 3000,00 netto ist bei Auftragserteilung eine Vorauszahlung von 50 % der Höhe des vereinbarten Honorars zu leisten, die verbleibenden 50 % werden nach Lieferung und Erledigung des Auftrages fällig.
7. Verschwiegenheitspflicht
Der Auftragnehmer ist bezüglich der Inhalte von Übersetzungen sowie betriebsinterner Sachverhalte bzw. Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers zur Verschwiegenheit verpflichtet. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass von ihm Beauftragte sich zur Verschwiegenheit verpflichten. Für die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung durch die von ihm Beauftragten haftet der Auftragnehmer nicht.
8. Schadenersatz
8.1 Alle Schadenersatzansprüche gegen den Auftragnehmer sind, sofern gesetzlich nicht anders geregelt, mit der Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt. Ausgenommen von dieser Beschränkung des Schadenersatzes sind Fälle, in denen der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden besteht nicht.
8.2 Hat der Auftragnehmer eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden abgeschlossen, so sind Schadenersatzansprüche mit der Höhe des Betrages begrenzt, den die Versicherung im konkreten Falle ersetzt.
8.3 Der Name des Auftragnehmers darf nur dann der veröffentlichten Übersetzung beigefügt werden, wenn der gesamte Text von diesem übersetzt bzw. wenn keine Veränderungen vorgenommen wurden, zu denen der Auftragnehmer seine Zustimmung gegeben hat.
9. Gerichtsstand Erfüllungsort für alle Vertragsverhältnisse, die diesen Geschäftsbedingungen unterliegen, ist Wien.